*Gilt für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, die den verkürzten Versorgungsweg unterstützen, mit Leistungsanspruch und gültiger ohrenärztlicher Verordnung, zzgl. der gesetzl. Zuzahlung von € 10,– pro Hörgerät. Der Festbetrag für ein Hörgerät variiert je nach gesetzlicher Krankenkasse. Der Endgültige Preis wird anhand der Zustimmung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse berechnet.
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